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   RG, 05.10.1921 - 79/20   

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https://dejure.org/1921,764
RG, 05.10.1921 - 79/20 (https://dejure.org/1921,764)
RG, Entscheidung vom 05.10.1921 - 79/20 (https://dejure.org/1921,764)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1921 - 79/20 (https://dejure.org/1921,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wieweit reicht die Rechtskraft von Urteilen der außerordentlichen Gerichte, die auf Grund des Art. 48 Abs. 2 RVerf. 1919 eingerichtet werden? 2. Genügt zur Gültigkeit einer Anordnung oder Verfügung des Reichspräsidenten nach Art. 50 die Gegenzeichnung eines der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 56, 161
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Dementsprechend ging das Reichsgericht von Anfang an von der Geltung dieses Grundsatzes aus, den es als Mehrfachverfolgungsverbot verstand (vgl. RGSt 2, 347 ; 56, 161 ; 70, 26 ; 72, 99 ; BVerfGE 3, 248 ) und auch nach Freisprüchen anwandte (vgl. RGSt 2, 347 ).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Dieser Rechtssatz wurde von der Strafprozeßordnung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Motive zum Entwurf einer Strafprozeßordnung usw., Deutscher Reichstag, 2. Legislatur-Periode, Drucks. II. Session 1874, Anlage c zu Nr. 5 (A), S. 155, 224) und von der Rechtsprechung für die im ordentlichen Verfahren auf Grund mündlicher Verhandlung ergangenen Urteile als geltendes Recht einhellig anerkannt (vgl. RGSt 2, 347 [348]; 7, 355 [356]; 35, 367 [370]; 56, 161 [166]).

    Dabei hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Rechtssatz "ne bis in idem" ein mehrmaliges Verfahren wegen derselben Tat verhindern solle (vgl. RGSt 56, 161 [166]; 68, 18 [19]; 70, 26 [30]; 72, 99 [102]).

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Damit kommt es nicht mehr auf die von der Revision aufgeworfene Frage an, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der bei Vorliegen eines zeitweiligen Verfahrenshindernisses bezüglich eines Teils einer einheitlichen Tat der Strafklageverbrauch beschränkt ist (vgl. RGSt 56, 161, 166; BGHSt 15, 259, 260; s. a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. Rdn. 173), was hier im Hinblick auf die der Entscheidung des Landgerichts im ersten Verfahren nachfolgende Zustimmung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika zur Auslieferung des Angeklagten auch hinsichtlich seiner weiteren Anstiftungshandlungen denkbar gewesen wäre.
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52

    Rechtsmittel

    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • BGH, 20.09.1951 - 4 StR 44/51

    Rechtsmittel

    Deshalb tritt ein Klageverbrauch nicht ein, soweit in dem früheren Verfahren einer Strafverfolgung nach bestimmter Richtung rechtliche Hinderungsgründe entgegenstanden (vgl RGSt 49, 355; 56, 161).
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